Januar 2021 wurde die Grenze für Spenden, für die keine Spendenbescheinigung erforderlich ist, von 200 auf 300 Euro angehoben. Das bedeutet, dass für Spenden bis 300 Euro (zum Beispiel Ihr Förderbeitrag oder Ihre Zuwendungen für den Bildungshaushalt) ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank als steuerlicher Spendennachweis ausreichend ist. Das bedeutet, dass für Spenden bis zu dieser Grenze keine Spendenquittung mehr erforderlich ist.

Bitte beachte: das 300€ Limit gilt für jede einzelne Spende und nicht der Gesamtwert aller Spenden.

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